Produktfälschungen_und_Maßnahmen_zum_Schutz_h.jpg

Schutz vor Produktfälschungen

Vorsicht vor Piraten

Das Geschäft mit gefälschten Marken und Produkten betrifft auch den Getränkemarkt. Wer frühzeitig Schutzrechte anmeldet und den Markt gut beobachtet, ist gut aufgestellt im Kampf gegen Nachahmer.

Mehr als 26.000 Fälle von Grenzbeschlagnahmen verzeichneten die deutschen Zollbehörden im Jahr 2019. Dabei handelte es sich insgesamt um vier Millionen Waren im Gesamtwert von über 224 Millionen Euro. So viel zur Statistik. Die Dunkelziffer an gefälschten Produkten dürfte jedoch noch deutlich höher liegen. Für die betroffenen Herstellerunternehmen und Händler bedeutet das oft einen immensen Schaden: Umsatzeinbußen und damit auch den Verlust von Arbeitskräften. Außerdem ein angekratztes Image, das zwangsläufig entsteht, wenn minderwertige Nachahmerprodukte im Umlauf sind.

Insbesondere Nahrungsmittel und Getränke sind bei Produktpiraten beliebt: Knapp 323.000 Waren, die der Zoll 2019 beschlagnahmt hat, stammten aus diesem Segment. Kein Wunder, wenn man sich die große Vielfalt in diesem Bereich ansieht: Zahlreiche Marken und Verpackungsdesigns sind inzwischen auf dem Markt. Sie lassen ein einfaches Produkt, zum Beispiel ein Mineralwasser, hochwertig erscheinen, treiben seinen Preis in die Höhe – und machen es damit auch für Fälscher attraktiv.

Wirksame Maßnahmen gegen Piraterie

Um überhaupt gegen Produkt- und Markenpiraterie vorgehen zu können, sollten Sie als Unternehmen Ihre Produkte und Kennzeichen auf Schutzfähigkeit prüfen und gegebenenfalls Schutzrechte anmelden. Anschließend gilt es, den Markt gut zu beobachten. Vor allem auf Messen: Diese sind ein bevorzugter Ort für Fälscher, da hier in kurzer Zeit viele Geschäfte gemacht werden. Als Rechteinhaber sollten Sie hier also besonders aufmerksam sein. Sind Fälschungen im Umlauf, sollten Sie Ermittler, Anwälte und die Behörden des Landes hinzuziehen, aus dem die Fälschungen mutmaßlich stammen. Und: Beweismaterial sammeln. Noch dazu können Sie bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen: Waren werden dann an den Außengrenzen der EU oder Deutschlands beschlagnahmt, wenn sich bei der Ein- oder Ausfuhr herausstellt, dass diese Ihre Schutzrechte verletzen.

Die Bemühungen seitens der Politik, Piraterie einzudämmen, sind bundesweit recht groß. Insbesondere beim Unionsmarkenrecht wurde vor Kurzem nachgebessert: Seit März 2016 ist eine neue europäische Markenrechtsverordnung in Kraft, die wirksame Schutzmaßnahmen vorsieht. So sollen Inhaber einer Unionsmarke gegen Waren vorgehen können, wenn diese in ihren Merkmalen mit der betreffenden Marke „identisch oder im Wesentlichen identisch“ sind. Dies umfasst unter anderem die Einfuhr, Durchfuhr und die Lagerung der Waren – auch dann, wenn diese gar nicht dafür vorgesehen waren, in der EU in den Verkehr gebracht zu werden.

Maßnahmen, um sich als Rechteinhaber bestmöglich vor Piraterie zu schützen:

  • Produkte und Kennzeichen auf ihre Schutzfähigkeit hin prüfen.
  • Gewerbliche Schutzrechte (Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster) anmelden.
  • Grenzbeschlagnahmeanträge beim Zoll stellen.
  • Den Markt gut beobachten und Schutzrechtsverletzungen konsequent verfolgen.

Erschienen in der Ausgabe 7/2016 der Zeitschrift creativ verpacken (Zahlen aktualisiert).
Bild: ro70_de
Fotolia.com

Zurück