Gemeinsam gegen Piraterie

Mit seinen Maßnahmen gegen Marken- und Produktpiraterie fördert der Zoll den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hier erfahren Sie, wie Schutzrechtsinhaber mit der Behörde zusammenarbeiten können.

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Zollverfahren

Wirksames Mittel gegen Produktpiraterie

Marken- und Produktpiraterie kostet die deutsche Wirtschaft jährlich mehrere Millionen Euro. Dass dieser Schaden nicht noch höher ausfällt, ist vor allem ein Verdienst des deutschen Zolls.   

Über 31 Millionen rechtsverletzende Produkte im Wert von über 580 Millionen Euro: Das ist die Bilanz der EU-Kommission für die Beschlagnahme durch die Zollbehörden an den EU-Außengrenzen im Jahr 2017. Das zeigt: Das Geschäft mit Plagiaten und Fälschungen boomt. Zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie setzen die Behörden effektive Ein- und Ausfuhrkontrollen ein. Im Zuge des Brexits gelten diese ebenso wie Grenzbeschlagnahmen inzwischen auch für Waren aus dem Vereinigten Königreich.

Grenzbeschlagnahme: in vielen Fällen sinnvoll und effektiv

Unternehmen, die die Dienste des Zolls im vollen Umfang nutzen möchten, können bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München einen sogenannten „Grenzbeschlagnahmeantrag“ stellen. Zusammen mit diesem Antrag besteht auch die Möglichkeit, etwa in Zusammenarbeit mit Kanzleien, dem Zoll spezielle Schulungen anzubieten, in denen die Grenzbeamten für bestimmte Produkte und mögliche Fälschungen sensibilisiert werden. Unternehmen, die ihre Produkte gefährdet sehen, können den Zoll außerdem über besonders verdächtige Absender informieren. Deren eingeführte Waren werden daraufhin entsprechend intensiver geprüft.

Produktpiraterie eindämmen – die Wirtschaft stärken

Mit seinen Maßnahmen gegen Marken- und Produktpiraterie fördert der deutsche Zoll den Wirtschaftsstandort Deutschland. Darüber hinaus ergreift er Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Rauschgiftkriminalität und engagiert sich für den Erhalt der Artenvielfalt in Deutschland.

(Bild: Alterfalter – AdobeStock.com)

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