Nicht immer war es so einfach wie heute, ein europaweit gültiges Schutzrecht zu bekommen. Wer etwa als deutscher Erfinder in den 60er Jahren eine Erfindung in Frankreich, den Niederlanden und Spanien zum Patent anmelden wollte, musste zunächst eine deutschsprachige Anmeldung anfertigen und diese jeweils ins Französische, Niederländische und Spanische übersetzen lassen. Auch die formalen Kriterien der einzelnen Länder musste er berücksichtigen und entsprechend separate Anmeldungen einreichen. Ganz zu schweigen von den Recherchen und Prüfungsverfahren, die ebenfalls ganz unterschiedlich ausfielen.
Einheitliches Anmeldeverfahren für Patente in Europa
1977 hatte dieser Aufwand ein Ende: Das Europäische Patentamt (EPA) wurde gegründet. Als Organ der Europäischen Patentorganisation (EPO) erteilt es bis heute auf Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), das 1973 durch 16 Länder unterzeichnet worden war, Erfindungspatente mit unmittelbarer Wirkung. Einzelerfindern und Unternehmen, die in Europa Patentschutz wünschen, bietet es damit ein einheitliches Anmeldeverfahren.
Die sieben Gründungsstaaten des EPA waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. 1992 wuchs die Zahl auf 17 Länder, heute zählt das EPA 38 Mitgliedsstaaten. Europäische Patente verleihen Schutz in diesen 38 Staaten und darüber hinaus in zwei sogenannten Erstreckungsstaaten und vier Validierungsstaaten. Hauptsitz des EPA ist in München, eine Zweigstelle befindet sich seit 2014 in Den Haag, weitere Niederlassungen in Berlin, Wien und Brüssel.
Mit 181.000 Anmeldungen und etwa 137.000 erteilten Patenten jedes Jahr gilt das EPA heute als die europaweit führende Institution zum Schutz geistigen Eigentums.
(Header: Europakarte: Pavel – AdobeStock.com, Schloss: LIGHTFIELD STUDIOS – AdobeStock.com; Detail: Hans Braxmeier – Pixabay.com)