Wer eine technische Erfindung gemacht hat, kann sie durch ein Patent schützen lassen. Hierfür ist in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anmeldung beim DPMA: Die jeweilige Erfindung muss laut Patentgesetz gegenüber dem aktuellen Stand der Technik „neu“, das heißt noch nicht veröffentlicht, sein und auf einer „erfinderischen Tätigkeit beruhen“. Das ist der Fall, wenn ein Fachmann sie nicht ohne Weiteres selbst hätte umsetzen können. Zudem muss sie gewerblich anwendbar sein.
Wichtige Kriterien laut deutschem Patentrecht: Neuheit und erfinderische Tätigkeit
In der Patentanmeldung muss der Erfinder sein Produkt und dessen Vorteile präzise beschreiben. Auch den gewünschten Schutzumfang gilt es hier zu definieren. Alle technisch notwendigen Merkmale sind dabei exakt anzugeben. Eine solche Anmeldung ist oft ein aufwendiges Verfahren. Hier kann die Expertise eines Patent- oder Rechtsanwalts hilfreich sein. Patente sind maximal 20 Jahre in Kraft. In dieser Zeit erwirbt der Patentinhaber das Recht, anderen die Nutzung zu verbieten. Wirtschaftlich profitieren kann er dabei zum Beispiel auch durch Lizenzvergaben.
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