Katzen stellen die Ohren auf. Kugelfische fangen an sich aufzupumpen. Im Tierreich gibt es die unterschiedlichsten Zeichen, die dazu dienen, Konkurrenten in die Flucht zu schlagen. Und im Menschenreich? Speziell in dem von uns geschaffenen Bereich der Schutzrechte? Auch hier gelten Warnsysteme: Bestimmte Zeichen, die potenzielle Verletzer daran erinnern, dass es sich um eine geschützte Marke handeln kann. Die Zeichen ® (für „Registered Trademark“) und „TM“ (für „Unregistered Trademark“) gehören dazu. Mit ihnen können Unternehmen ihre Marken kennzeichnen. Für die rechtlich einwandfreie Verwendung gilt es jedoch einiges zu beachten.
„Das ®-Zeichen macht etwas her und sieht ja ganz professionell aus.“ So denken womöglich manche Unternehmen – und verwenden das Zeichen oft viel zu früh! Denn: Damit eine Marke mit ® gekennzeichnet werden kann, muss sie bereits beim Markenamt angemeldet und ins amtliche Register eingetragen worden sein. In den USA wird bereits das TM-Zeichen verwendet, sobald die Marke angemeldet ist. Eine (noch) nicht angemeldete Marke darf also nicht mit TM gekennzeichnet werden.
®-Kennzeichnung kann Werbeeffekt haben und Nachahmer abschrecken
Die Kennzeichnung mit ® ist nach deutschem Markenrecht ein „Kann“, aber kein „Muss“. Viele Unternehmen greifen gern darauf zurück, um ihr Produkt werbewirksam zu inszenieren und um Nachahmer abzuschrecken. Dabei sollten sie aber darauf achten, dass das ® möglichst hinter dem vollständigen Markenzeichen, so wie es im Register eingetragen ist, gedruckt ist. Insbesondere bei Wort-/Bildmarken sollte es nicht nur hinter dem Wortbestandteil, sondern hinter der vollständigen Marke stehen. Wird das ® nur einem Teil des eingetragenen Markenzeichens zugeordnet, kann dies den Verbraucher in die Irre führen. Folgende Abbildungen veranschaulichen dies:
Die Abbildungen zeigen unterschiedliche Positionierungen des Zeichens ® bei einer eingetragenen Marke, die sowohl den Wortbestandteil „Marke xyz“ als auch den graphischen Bestandteil der Raute umfasst. Dabei ist bei Variante c) lediglich der Wortbestandteil mit ® gekennzeichnet: Dies ist problematisch, da die Darstellung von dem eingetragenen Markenzeichen abweicht. Der Bundesgerichtshof hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass die Verwendung des Zeichens ® in der Variante c) nur dann möglich ist, wenn der Charakter der Marke in dieser Form trotz der Abweichung (hier also das Weglassen der Raute) erkennbar ist. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an.
Vorsicht bei der TM-Kennzeichnung
Mit einer TM-Kennzeichnung sollten Unternehmen zumindest in Deutschland vorsichtig sein: Aus Sicht unterschiedlicher Landgerichte besteht zum Beispiel die Gefahr, dass Wettbewerber TM mit ® gleichsetzen und glauben, dass es sich um eine bereits registrierte Marke handelt. Unternehmen tun daher gut daran abzuwarten, bis die jeweilige Marke erfolgreich eingetragen ist. Diese lässt sich dann direkt mit dem Zeichen ® versehen – das ohnehin in Deutschland üblicher ist.
Auch bei der internationalen Verwendung von Markenzeichen heißt es: aufpassen! Zum Beispiel wenn eine nationale Marke für ein bestimmtes Gebiet eingetragen und etwa auf einer Verpackung mit ® gekennzeichnet, dann aber außerhalb des betreffenden Gebiets verkauft wird. Denn ob und wie ein Markenzeichen in verschiedenen Ländern verwendet werden darf, richtet sich nach den jeweiligen nationalen Vorschriften. Wer hier unvorsichtig ist, riskiert Unterlassungsansprüche, hohe Anwaltsgebühren und Schadensersatzansprüche, die bisweilen im vier- oder fünfstelligen Bereich liegen können. Gerade kleine, weniger schlagkräftige Unternehmen und Start-ups sollten vorsichtig sein – und sich bei Fragen gut beraten lassen. Wer seine Marke aber von Anfang an richtig kennzeichnet, setzt klare Signale für den Schutz seiner Produkte – so klar wie die Zeichen im Tierreich.
Erschienen in Ausgabe 5/2018 der Zeitschrift creativ verpacken.
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