Viele Unternehmen, die auf den Erfolg ihrer Innovationen angewiesen sind, kennen das: die ständige Sorge, dass Fälschungen ihrer Produkte im Umlauf sind. Leider ist diese Sorge oft berechtigt. Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nimmt Produktpiraterie immer drastischere Ausmaße an. Im Jahr 2013 schätzte die Organisation den Schaden für die deutsche Wirtschaft auf jährlich über 50 Milliarden Euro. Mit Umsatzeinbußen verbunden ist selbstverständlich auch der Verlust wertvoller Arbeitskräfte – ohne sie könnten Innovationen gar nicht erst entstehen. Ganz zu schweigen von dem Imageschaden, der durch minderwertige Nachahmerprodukte bisweilen verursacht wird.
Wie also können Unternehmen wirksam gegen Plagiate vorgehen? Eine Grundvoraussetzung dafür, dass rechtliche Ansprüche überhaupt geltend gemacht werden können, ist die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten. Besteht der Verdacht, dass diese in Form von Fälschungen verletzt wurden, sollte man rechtzeitig Ermittler, Anwälte und Behörden des Landes kontaktieren, aus dem die Fälschungen mutmaßlich stammen. Je mehr Beweismaterial dabei zusammengetragen werden kann, desto besser. Besonders effektiv im Kampf gegen internationale Produktpiraterie sind die Ein- und Ausfuhrkontrollen des Zolls: Hierbei können an den Außengrenzen der EU oder Deutschlands Waren beschlagnahmt werden, die die Schutzrechte anderer verletzen. Wer dieses Verfahren nutzen will, kann bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München einen sogenannten „Grenzbeschlagnahmeantrag“ stellen. Zusammen mit diesem Antrag besteht auch die Möglichkeit, dem Zoll eine Schulung anzubieten, um die Grenzbeamten für die eigenen Produkte und mögliche Fälschungen zu sensibilisieren.
Dank einer speziellen Datenbank ist die Grenzbeschlagnahme seit November 2013 noch effektiver: In der „Enforcement Database“ – eingerichtet von der EU-Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums – können Rechteinhaber wichtige Informationen über ihre eingetragenen Designs und Marken hinterlegen. Hierzu können neben Produktbildern zum Beispiel auch Verpackungsbeschreibungen oder Angaben zu früheren Fälschungsfällen gehören. Diese Informationen werden in sämtliche Sprachen der EU übersetzt und sind für alle europäischen Grenzbehörden abrufbar. Die Nutzung dieser Datenbank ist für jeden Rechteinhaber in der EU kostenlos. Anträge zur Einrichtung eines Kontos in der Datenbank können gestellt werden an: Observatory.edb@oami.europa.eu.
Wichtige Schritte im Kampf gegen Produktpiraterie:
- Anmeldung von Schutzrechten (z. B. eingetragene Designs und Marken)
- Zusammenstellen von Beweismaterial zum gefälschten Produkt
- Kontaktaufnahme mit Ermittlern, Anwälten und Behörden des jeweiligen Landes, aus dem die Fälschung mutmaßlich stammt
- Grenzbeschlagnahmeantrag bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München
- Aufklärung der Grenzbeamten in Form von Schulungen zum eigenen Produkt und möglichen Fälschungen
- Nutzung der „Enforcement Database“ durch Hinterlegung aller relevanten Informationen über das zu schützende Produkt
Erschienen in Ausgabe 6/2014 der Zeitschrift creativ verpacken
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