Fliegende Samen einer Pflanze

Das Förderprogramm WIPANO

Machen Sie Ihre Ideen startklar!

Kein Budget für Patente? Kein Problem: Das Förderprogramm „WIPANO“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen und Selbständige dabei, sich auf dem Markt zu etablieren.
 

Eine Idee ist nur so gut wie ihr Schutz. Das gilt vor allem in einem hart umkämpften Markt. Hier sind Schutzrechte für viele Unternehmen ein Erfolgsfaktor: Sie sichern Innovationen ab und schaffen echte Wettbewerbsvorteile. Kurz: Sie sorgen dafür, dass sich Forschung und Entwicklung weiter lohnen. Das wusste schon Thomas Alva Edison, der Anfang des 20. Jahrhunderts neben der Glühlampe mehr als 1.000 weitere Erfindungen zum Patent anmeldete. Und das wissen auch heute noch zahlreiche Unternehmen, die ihre großen und kleinen Ideen schützen lassen und sich damit auf dem Markt behaupten. 

Allerdings sind Schutzrechte nicht nur bares Geld wert – sie kosten zunächst auch welches. Für die Prüfung, Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents beispielsweise fallen leicht Summen im fünfstelligen Bereich an. Beträge, die gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Selbständige oft nicht aufbringen können. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sich daher das Programm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ einfallen lassen. Es unterstützt gerade diese Zielgruppen dabei, ihre Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte abzusichern. Gefördert wird der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung – von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. KMU und Selbständige, die an dem maximal 24-monatigen Förderprogramm teilnehmen, können Leistungspakete in Anspruch nehmen, die von qualifizierten externen Dienstleistern erbracht werden müssen. Auch die Amtsgebühren, die für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung anfallen, werden bezuschusst.

Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft und Selbständige der freien naturwissenschaftlichen/technischen Berufe, die im Haupterwerb betrieben werden. Antragsteller müssen eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben und dürfen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Ihr Jahresumsatz darf höchstens 50 Millionen Euro bzw. ihre Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro betragen (nach EU-Definition). 

Zählen Sie sich und Ihr Unternehmen dazu? Möchten Sie Ihre Ideen absichern und sich so besser im Markt positionieren? Weitere Voraussetzungen zur Förderung und Informationen zum Programm WIPANO finden Sie auf der Website des BMWi!

(Bild: Chepko Danil – Fotolia.com)

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