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Der Rasierklingen-Streit

Mit scharfer Klinge gewonnen

Im Streit um Rasierklingen und damit verbundene Patente hat sich Procter & Gamble mit seiner Marke „Gillette Mach 3“ gegen Wilkinson durchgesetzt.

Rasierklingen und Nachahmerprodukte sind vor deutschen Patentgerichten immer wieder ein Streitthema. Eine besonders haarige Angelegenheit war der jahrelange Streit zwischen dem amerikanischen Hersteller Procter & Gamble und der Firma Wilkinson, bei dem es um Ersatzklingen für den Rasierapparat „Gillette Mach 3“ des US-Unternehmens ging. Konkurrenten hatten für das Produkt zum Teil günstigere Ersatzklingen auf den Markt gebracht. Procter & Gamble sieht hierin zwei seiner Patente verletzt. Nach dem Landgericht Düsseldorf hat auch das Landgericht Braunschweig dies am 29. September 2017 bestätigt.

In zwei Eilverfahren wurde angeordnet, dass Wilkinson seine Rasierklingen in Deutschland nicht weiter in den Verkehr bringen darf. Die Richter haben außerdem entschieden, dass alle Rasierklingen an einen Gerichtsvollzieher ausgehändigt werden müssen. Wilkinson hat gegen die Entscheidungen Berufung eingelegt. Noch dazu hat das Unternehmen vor dem Bundespatentgericht gegen beide Patente Klage eingereicht. Bislang ohne Erfolg. Sowohl in Düsseldorf als auch in Braunschweig kamen die Richter zu dem Schluss, dass beide Schutzrechte Bestand haben.

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